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   VGH Bayern, 15.02.2019 - 9 ZB 19.30448   

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https://dejure.org/2019,5339
VGH Bayern, 15.02.2019 - 9 ZB 19.30448 (https://dejure.org/2019,5339)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.02.2019 - 9 ZB 19.30448 (https://dejure.org/2019,5339)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2019 - 9 ZB 19.30448 (https://dejure.org/2019,5339)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 138 Nr. 3
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

  • Wolters Kluwer

    Nachweis einer Verfolgungsgefahr im Falle der Rückkehr eines Asylbewerbers nach Sierra Leone; Gefahr einer Zwangsverheiratung als geschlech...

  • rewis.io

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht (Sierra Leone); Gehörsrüge; Abschiebungshindernis; Asyl; Berufung; Flüchtlingseigenschaft; Sierra Leone; subsidiärer Schutz

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1 ; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3
    Nachweis einer Verfolgungsgefahr im Falle der Rückkehr eines Asylbewerbers nach Sierra Leone; Gefahr einer Zwangsverheiratung als geschlechtsspezifischer Verfolgungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 433/15

    Durchsuchung bei dem Betreiber eines Blogs wegen der Veröffentlichung von

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2019 - 9 ZB 19.30448
    Nur wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, B.v. 30.6.2015 - 2 BvR 433/15 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 31.8.2018 - 9 ZB 18.32200 - juris Rn. 6).

    Eine Pflicht, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden, besteht nicht (vgl. BVerfG, B.v. 30.6.2015 - 2 BvR 433/15 - juris Rn. 9 m.w.N.; BayVGH, B.v. 31.8.2018 - 9 ZB 18.32200 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 31.08.2018 - 9 ZB 18.32200

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2019 - 9 ZB 19.30448
    Nur wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, B.v. 30.6.2015 - 2 BvR 433/15 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 31.8.2018 - 9 ZB 18.32200 - juris Rn. 6).

    Eine Pflicht, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden, besteht nicht (vgl. BVerfG, B.v. 30.6.2015 - 2 BvR 433/15 - juris Rn. 9 m.w.N.; BayVGH, B.v. 31.8.2018 - 9 ZB 18.32200 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 09.10.2018 - 9 ZB 16.30738

    Asyl: Erfolgloser Berufungszulassungsantrag; Keine Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2019 - 9 ZB 19.30448
    Damit wendet sich das Zulassungsvorbringen im Gewand einer Gehörsrüge gegen die Sachverhaltswürdigung und Rechtsanwendung durch das Verwaltungsgericht, womit jedoch kein im Asylverfahrensrecht vorgesehener Zulassungsgrund angesprochen wird (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2018 - 9 ZB 16.30738 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.05.2019 - 9 ZB 19.31904

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Nur wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, B.v. 30.6.2015 - 2 BvR 433/15 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 9 ZB 19.30448 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 03.04.2020 - 9 ZB 20.30794

    Erfolglose Berufungszulassungsantrag mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Das Gericht hat die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, B.v. 30.6.2015 - 2 BvR 433/15 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 9 ZB 19.30448 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 9 ZB 18.32651

    Gehörsrüge - Erfolgloser Antrag auf Berufungszulassung im Asylverfahren

    Nur wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 9 ZB 19.30448 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.05.2019 - 9 ZB 19.31043

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag

    Damit wird jedoch kein im Asylverfahrensrecht vorgesehener Zulassungsgrund angesprochen (BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 9 ZB 19.30448 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 10.04.2019 - 9 ZB 19.31341

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Verletzung des Anspruchs auf

    Vielmehr wendet sich das Zulassungsvorbringen im Gewand einer Gehörsrüge gegen die Sachverhaltswürdigung und Rechtsanwendung durch das Verwaltungsgericht, womit jedoch kein im Asylverfahrensrecht vorgesehener Zulassungsgrund angesprochen wird (BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 9 ZB 19.30448 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 20.03.2020 - 9 ZB 20.30637

    Nichtzulassung der Berufung wegen Gehörsverstoß

    Nur wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, B.v. 30.6.2015 - 2 BvR 433/15 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 9 ZB 19.30448 - juris Rn. 3).
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